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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule safe ride

Treten schon in Kraft von der ersten gebuchten Fahrstunde! 

Gewährleistung

Die ausbildende Fahrlehrerin  ist im Besitz der Fahrlehrerbewilligung Kat. B nach Art. 5 der eidg. Fahrlehrerverordnung (FV).  .

Die Ausbildung wird gemäss den neusten methodischen und didaktischen Kenntnissen durchgeführt und schriftlich festgehalten. Ebenso werden die Fahrstunden an die momentanen Fähigkeiten des Fahrschülers angepasst

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Verpflichtung und Allgemeiner Zustand des Fahrschülers

Lernfahrausweis

Die Fahrschüler verpflichten sich selbstständig bei jeder Fahrlektion den Lernfahrausweis dabei zu haben und dessen unaufgefordert in die Mittelkonsole zu legen. Bei vergessenem Ausweis findet die Fahrstunde nicht statt und wird vollumfänglich verrechnet! Ebenso wenn Ihr einen Sehhilfe benötigt denkt daran, ansonsten findet die Fahrstunde ebenso nicht statt! 

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Allgemein Zustand des Fahrschülers:

 Der/Die Fahrschüler/in verpflichtet sich der Fahrschule safe ride mitzuteilen, wenn er/sie ein Medikament einnimmt/eingenommen hat.

 

Falls die Fahrschule safe ride Zweifel an der Fahrfähigkeit  (Müdigkeit/ Konzentrationsschwäche/Emotionaler Zustand/Ablenkung/Alkohol/Betäubungsmittel/ Medikamente)des Fahrschüler hat. Kann die Lektion verschoben/abgebrochen werden. Die Kosten gehen hierbei vollumfänglich zu Lasten der Fahrschüler/in.

 

Kleidung des Fahrschülers:

 

Sauber (keine verschmutzen Arbeitskleider und Schuhe!)

Schuhe sauber und geschlossen auch im Sommer! (keine Flip-Flops/Sandalen

Für Ladys: keine Absatz Schuhe erlaubt!

 

Bei unpassender Kleidung und oder Schuhen  Entscheidet die Fahrschule safe ride ob die Lektion durchgeführt /abgesagt wird!- Es besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung dieser Lektion. Die Kosten trägt der Fahrschüler vollumfänglich, gemäß seiner gebuchten Lektion

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Eingreifen /Berührungen während der Fahrstunde:

 

Der/die Schülerin muss sich bewusst sein, dass wir uns im Straßenverkehr bewegen . Deshalb kann es passieren, dass ich während einer Fahrstunde eingreifen muss  und dabei den Schüler /die Schülerin  unabsichtlich berühre! 

 

 

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Bezahlung / Verspätungen/Busen

-Fahrstunden werden immer direkt nach der Fahrstunde beglichen. 

Fahrlektionen 60 Minuten für 120.- Franken/ 45 Minuten 90.- Franken in Bargeld

Twint  60 Minuten 130.00.- Franken/ 45 Minuten 100.00.- Franken

Die Fahrstunden Beinhalten:  Instruktionen, praktisches Fahren,  bei Bedarf zwischen Besprechungen, Schlussbesprechung und Termin Vereinbarungen.

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-Verspätungen seitens der Fahrschule safe ride werden nachgeholt (wenn möglich gleich /oder beim nächsten vereinbarten Termin)

Seitens Fahrschülers: gehen zu Lasten des Fahrschülers und werden nicht nachgeholt/länger gefahren.

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Beide Parteien verpflichten sich 10 Minuten zu warten auf den anderen.

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kurzfriste Absagen werden vollumfänglich verrechnet ( 24h vor der Fahrstunde gratis) 

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 Verpasste/Vergessene Fahrstunden werden vollumfänglich, gemäss gebuchter Lektion verrechnet und gehen zu Lasten des Fahrschülers.

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-Ordnungsbusen( zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretung) gehen zu Lasten des Fahrschülers.

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Lernunterlagen/ Apps welche durch die Fahrschule safe ride zur Verfügung gestellt wird, darf nicht weiter gegeben werden.  Bei einem Verstoss werden Rechtliche- Schritte eingeleitet.  

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Prüfungstermin

 

Der Termin zur praktischen Führerprüfung wird gemeinsam mit dem Fahrschüler vereinbart.

Die Fahrschule safe ride behält jedoch Recht, den Prüfungstermin zu verschieben.

Ebenso darf die Fahrschule safe ride den Prüfungs-Termin annullieren wenn noch offene Leistungen/Rechnungen nicht beglichen wurden,  

Der Abschluss der Ausbildung bei der Fahrschule safe ride stellt jedoch keine Garantie dar, für den Erhalt des Führerausweises!

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Gerichtstand

Streitigkeiten zwischen Fahrschüler/Teilnehmern der Fahrschule safe ride werden soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentliche Gerichte entschieden. Gerichtsstand ist Sitz der Fahrschule safe ride

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